Berlin – Nachdem vier Verhandlungsrunden ohne jegliche Bewegung seitens der Gewerkschaften ver.di verlaufen sind, ruft diese nun erneut zu Streiks auf – ganztägig, an acht Flughäfen gleichzeitig, in allen Tätigkeitsbereichen. „Wir haben Verständnis für Warnstreiks im Rahmen von Tarifverhandlungen, aber diese Streikmaßnahmen sind ausufernd und unverhältnismäßig“, so BDLS Verhandlungsführer Rainer Friebertshäuser.
Die Arbeitgeberseite hatte in der vergangenen Woche Lohnerhöhungen zwischen 5,2 und 22 Prozent, was zwischen 0,76 und 3,29 Euro mehr pro Stunde entspricht, angeboten. Ver.di lehnte erneut ab. „Dieses Angebot bedeutet durchschnittlich knapp 10 Prozent Lohnerhöhung für die Beschäftigten“, so Friebertshäuser. Die Gewerkschaft ist bislang aber keinen Cent von ihrem utopischen Forderungspaket, von bis zu 40 Prozent Lohnerhöhung, abgewichen.
„Diese unangemessenen Streikaktionen müssen beendet werden“, so Friebertshäuser. Ver.di müsse bei der nächsten Verhandlung am Donnerstag endlich zeigen, dass überhaupt ein Wille zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages besteht. „Bisher zeigen sie nur, dass sie den Luftverkehr durch völlig maßlose Streiks massiv schädigen wollen“, so Friebertshäuser.
Mit den angebotenen Erhöhungen würden die Beschäftigten dann folgende Grundstundenlohn erhalten:
Entgeltgruppe I - bundesweit 19,51 Euro
(Passagier- und Gepäckkontrolle - Luftsicherheitsassistent gem. § 5 LuftSiG)
Entgeltgruppe II- zwischen 16,77 und 18,23 Euro
(Personal- und Warenkontrolle - Sicherheitsdienstleistungen gemäß §§ 8, 9 LuftSiG für Mitarbeiter mit entsprechender behördlicher Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft gemäß EU-VO 2015/1998)
Entgeltgruppe III - 15,04 bis 16,90 Euro
(Sicherheitsdienstleistungen gemäß §§ 8, 9, 9 a LuftSiG (z. B. Bordkartenkontrolle, Sicherung der Grenze zum sicherheitsempfindlichen Bereich gemäß § 8 LuftSiG gegen unberechtigten Zutritt, Flugzeugbewachung)
mit Schulung nach 11.2.3.5 und bestandener Prüfung sowie Dokumentenkontrolle)
Entgeltgruppe IV - bundesweit 13,28 Euro
(Qualifizierte Servicetätigkeiten und Fluggastdienste, die eine luftsicherheitsspezifische (gemäß DVO(EU) 2015/1998) und/oder eine flughafenspezifische Ausbildung von mindestens 25 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) im Jahr voraussetzt)
Entgeltgruppe V - bundesweit 12,70 Euro
Einfache Servicedienstleistungen und Fluggastdienste