Die Mitglieder des BDLS erkennen alle zum Zeitpunkt der Gründung des Bundesverbandes geltenden, vom Fachverband Aviation im BDSW abgeschlossenen, Tarifverträge an und treten in die hieraus resultierenden Rechte und Pflichten ein, sofern sich die Bestimmungen der genannten Tarifverträge auf die Dienstleistungen der §§ 5, 8, 9 und 9a LuftSiG sowie Service- und Fluggastdienste an Verkehrsflughäfen beziehen und solange diese Tarifverträge nicht gekündigt wurden oder durch entsprechende tarifliche Regelungen des BDLS ersetzt werden.
Bundes-Tarifverträge
Bundesländer | Vertragsart | gültig ab | erstmals kündbar zum | AVE | Tarifpartner | Sonstiges |
Alle | Manteltarifverträge | |||||
MTV Aviation | 01.06.2025 | 31.12.2031 | ver.di | |||
MTV Aviation | 01.06.2025 | 31.12.2031 | dbb | |||
Entgelttarifverträge |
||||||
ETV Aviation | 01.04.2025 | 31.12.2026 | ver.di | |||
ETV Aviation | 01.04.2025 | 31.12.2026 | dbb |
Legende:
AVE = allgemeinverbindlich
MTV = Manteltarifvertrag
ETV = Entgelttarifvertrag
gek. = gekündigt! Wirkt nach bis zum Abschluss des neuen Tarifvertrages
dbb = beamtenbund und tarifunion
ver.di = Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
* = Neuabschluss ist erfolgt. Vertrag liegt jedoch noch nicht ausgefertigt bzw. unterschrieben vor.