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Herausforderung an den Verkehrsflughäfen

Luftverkehr verbindet Menschen und Kulturen weltweit, während Unternehmen mit dem Flugzeug neue Märkte auf allen Kontinenten erschließen. Flugverbindungen sind somit eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung und damit für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland. Die Luftfahrt hat also eine besondere Bedeutung für die Volkswirtschaft und bietet in Deutschland eine große Anzahl an Arbeitsplätzen mit unterschiedlichsten Qualifikationsniveaus. Sie ist Bindeglied zwischen Zuliefer- und Absatzmärkten in aller Welt und bedeutet höchste Flexibilität und Mobilität sowohl für Touristen als auch für Geschäftsreisende.

165 Millionen Passagiere und 5,1 Millionen Tonnen Luftfracht sowie hunderttausende Beschäftigte wurden an den deutschen Flughäfen im Jahr 2022 von den mehr als 25.000 privaten Sicherheitskräften kontrolliert und geschützt, Tendenz nach der Corona-Pandemie wieder stetig steigend.

Die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens geht einher mit speziellen und komplexen Herausforderungen, vor allem für die Luftsicherheit.
In der zivilen Luftfahrt bezieht sich der Begriff Luftsicherheit auf die Abwehr äußerer Gefahren. Dazu zählen insbesondere Flugzeugentführungen, Sabotageakte und andere, beispielsweise terroristisch motivierte Angriffe oder Eingriffe. Die Aufgaben der Luftsicherheit unterscheiden sich dabei grundlegend von denen der Flugsicherheit (technische und betriebliche Verkehrssicherheit) und der Flugsicherung, die für eine sichere Verkehrslenkung im Luftraum zuständig ist.

Die Aufgaben und Maßnahmen der Luftsicherheit sind in Deutschland durch das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) geregelt.

Dieses Gesetz zur Luftsicherheit bestimmt folgende Aufgabengebiete:

  • § 5 LuftSiG bestimmt die Aufgaben und Kompetenzen der Luftsicherheitsbehörden, darunter die Kontrolle der Passagiere und des Gepäcks
  • § 8 LuftSiG regelt die Eigensicherungspflichten der Flughafenbetreiber
  • §§ 9 und 9a LuftSiG regeln die Eigensicherungspflichten der Luftfahrtunternehmen

Das Luftsicherheitsgesetz verpflichtet Luftsicherheitsbehörden (§ 5 LuftSiG), Flughafenbetreiber (§ 8 LuftSiG) und Fluggesellschaften (§§ 9 und 9a LuftSiG) zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen an den Verkehrsflughäfen, um auf diese Weise u. a. der Gefahr möglicher Terroranschläge vorzubeugen.

Die Aufgaben in der Luft- und Flughafensicherheit erfordern ein umfassendes Fachwissen. Eine spezielle Qualifikation ist deshalb Voraussetzung für eine Tätigkeit im sensiblen Bereich der Luftsicherheit. Die Inhalte der Schulung des Sicherheitspersonals werden deshalb von der zuständigen Behörde festgelegt und genehmigt. Für die Schulung der verschiedenen Beschäftigtengruppen innerhalb der Luftsicherheitstätigkeiten dürfen nur behördlich zertifizierte Ausbilder eingesetzt werden. Die Aufsichtspflicht der einzelnen Behörden schließt auch eine Dienst- und Fachaufsicht sowie Hospitationen im Unterricht der Ausbildung mit ein.

Die privaten Sicherheitsdienstleister beschäftigen deutschlandweit mehr als 23.000 dieser speziell qualifizierten Mitarbeiter für die übertragenen Aufgaben nach den §§ 5, 8, 9 und 9a des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG). Damit leisten die Sicherheitsdienstleister ihren Beitrag zu einem sicheren und reibungslosen Passagier- und Luftfrachtverkehr. Die Wirtschaftsprognosen für die kommenden Jahre zeigen für diesen Bereich ein stetig steigendes Wachstum.

Die Mitgliedsunternehmen des BDLS stellen den überwiegenden Anteil der Personen, die an den sensiblen Stellen deutscher Verkehrsflughäfen für Sicherheit sorgen. Die einsatzgerechte Qualifizierung und kontinuierliche Fortbildung dieses Personals verstehen die Mitgliedsunternehmen als eine der wichtigsten Kernaufgaben ihres unternehmerischen Wirkens.

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