An den deutschen Verkehrsflughäfen übernehmen immer häufiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Sicherheitsdienstleister, die sogenannten Luftsicherheitsassistentinnen und –assistenten, die hoheitlichen Aufgaben gemäß § 5 LuftSiG als „Beliehene“ im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) und in der Fachaufsicht der Bundespolizei (BPOL) sowie im Auftrag der Luftsicherheitsbehörden der Länder.
Wenn es darum geht, wie der Passagier seine Reise beurteilt, stehen die Fluggast- und Gepäckkontrollen genauso im Fokus wie Check-in und der eigentliche Flug. Die Serviceorientierung hat somit ebenso wie die höchstmögliche Sicherheit einen zentralen Stellenwert für die Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten. Es werden in immer kürzeren Abständen neue Kontrolltechniken eingeführt, die von Sicherheitspersonal bedient werden müssen. Hierfür sind entsprechende Schulungen nötig. Gleichzeitig erfolgt eine stetige Optimierung und Anpassung der Kontrollprozesse, etwa durch geänderte Konfiguration von Kontrollstellen, um so für einen noch reibungsloseren und in Stoßzeiten vor allem schnelleren Passagierdurchfluss zu sorgen.
Die Luftsicherheitsassistentinnen und –assistenten führen Kontrollen für Personen, Handgepäck, mitgeführte Gegenstände und aufgegebenes Gepäck durch. Dabei überprüfen Sie die Zulässigkeit von Handgepäckinhalten und sorgen für die Abwehr der Einbringung von gefährlichen und verbotenen Gegenständen unter Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie z. B. Sprengstoffspürgeräten, Handsonden und Sicherheitsscannern.