Mitglieder
Der BDLS vertritt zurzeit 31 Mitgliedsunternehmen. Insgesamt beschäftigt die Branche 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im sensiblen Bereich der Flughafen- und Luftsicherheit. Im Jahr 2022 lag der Umsatz der Branche bei 925 Mio. Euro.
Warum Mitglied im BDLS?
- um die Richtlinien der Tarifpolitik festzulegen und Tarifverträge abzuschließen;
- um den Bereich der Flughafen- und Luftsicherheit aktiv weiterzuentwickeln;
- um in unternehmensbezogenen Angelegenheiten unterstützt zu werden;
- um Rechtsberatung zu erhalten;
- um in Beratungsgremien von Nutzern, Behörden und Ministerien mitzuarbeiten;
- um an der Vereinheitlichung aller Schulungs-, Prüfungs- und Auditierungsverfahren mitzuarbeiten;
- um an Gesetzesvorhaben und –entwicklungen mitzuarbeiten;
- um über alle einschlägigen Anordnungen und Hinweise unterrichtet zu werden;
- um gemeinsam die ständige Weiterentwicklung der Kontrollverfahren, insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Sicherheits-/Überprüfungs- und Kontrolltechnik sowie der Möglichkeiten, die sich aus der zunehmenden Digitalisierung ergeben, zu verfolgen.
Wer kann Mitglied werden?
Die ordentliche Mitgliedschaft im BDLS kann von jeder selbstständigen Firma, die Dienstleistungen im Rahmen der §§ 5, 8, 9 und 9a LuftSiG sowie Service- und Fluggastdienste an Verkehrsflughäfen durchführt, erworben werden. Ordentliches Mitglied können auch Beratungsunternehmen werden, die entweder im Geschäftsbereich Aviation tätig sind oder deren Geschäftszweck auf diesen Bereich verweist. Ordentliche Mitglieder können auch Konzernobergesellschaften sein, bei denen mindestens ein verbundenes Unternehmen in dem Geschäftsfeld Aviation tätig ist.
Die außerordentliche Mitgliedschaft können Firmen, Bildungseinrichtungen, Einzelpersonen und Institutionen, die im Zusammenhang mit der Luftsicherheit stehen, erwerben.
Welche Rechte haben die Mitglieder?
Die Mitglieder haben das Recht auf Information, Beratung und Unterstützung durch den BDLS in allen Angelegenheiten, die in seinen Aufgabenbereich fallen.
Welche Pflichten haben die Mitglieder?
Die Mitglieder sind verpflichtet, den BDLS in der Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen und die Beschlüsse seiner Organe durchzuführen. Die Mitglieder sind verpflichtet, jeden unfairen Wettbewerb im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, insbesondere im Rahmen der Werbung und des sonstigen Geschäftsgebarens die guten Sitten und Gebräuche zu wahren.
Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft im BDLS interessieren, können Sie sich die Satzung, die Beitragsordnung sowie hier den jeweiligen Aufnahmeantrag herunterladen.
Aufnahmeantrag BDLS (ordentliches Mitglied)(1,66 MB)
Aufnahmeantrag BDLS Beratungsfirmen (ordentliches Mitglied)(1,63 MB)
Aufnahmeantrag BDLS (außerordentliches Mitglied)(1,63 MB)