ADV | 25.11.2022

Am Donnerstag, 24. November 2022, sind Protestierende auf das Flugbetriebsgelände des BER vorgedrungen und haben dort den Flugverkehr erheblich behindert. Für etwas mehr als zwei Stunden konnte kein Flugzeug starten oder landen.

Protest mit Gefahr für Leib und Leben nicht hinnehmbar:
Diese Form des Protests ist aus Sicht des Flughafenverbands ADV nicht hinnehmbar, wenn dadurch die Sicherheit und Menschenleben gefährdet werden. Solche Aktionen müssen strafrechtliche Konsequenzen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr nach sich ziehen.

Kritik an Flughafensicherheit ist unberechtigt:
Gleichzeitig wird öffentlich die Sicherheit an Flughäfen infrage gestellt. Aus Sicht des Flughafenverband ADV ist diese Kritik nicht gerechtfertigt. Das Agieren der Sicherheitsverantwortlichen am Flughafen BER hat gezeigt, dass mit einer guten und schnellen Zusammenarbeit von Flughafenbetreiber, Polizei und Flugsicherung Gefahr für Reisende, Beschäftigte aber auch die Protestierenden abgewendet werden konnte.

Zum Hintergrund – Wie funktioniert die Eigensicherung eines Flughafens?
Die Pflicht zum Errichten des Zauns besteht für den Flughafen gemäß seiner Eigensicherungspflichten nach §8 Luftsicherheitsgesetz. Aber auch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) schreibt vor, dass ein Flughafen von einem mindestens 2,5 m hohen Zaun umgeben sein muss. Der Schutz vor dem Eindringen in den Sicherheitsbereich eines Flughafens ist auf dieser Basis grundsätzlich gewährleistet. Die Bewachung und Bestreifung des Zauns erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei vor Ort (gemäß §5 und §8 Luftsicherheitsgesetz). Zusätzlich zum Zaun können weitere Schutz- und Überwachungs-Verfahren bzw. technische Systeme zum Einsatz kommen: Video- & Radarüberwachung, Bewegungsmelder, Kontaktdrähte, Nato-Draht, Beleuchtung, Betonsperren gegen Durchfahren usw. Viele Flughäfen haben in diesem Bereich in den letzten Jahren entsprechend der sich stetig verändernden Risiko-Lage ihre Zaunanlagen ertüchtigt.

Große Flughäfen haben bis zu 30 km Zaun, teilweise abgelegen im Wald und auf Feldern. Ein 100%iger Schutz gegen das Durchdringen ist damit unmöglich. Daher sind zusätzlich Melde- und Alarmketten etabliert, um bei Feststellen einer Durchdringung unmittelbar Polizei, Flughafenbetreiber und Flugsicherung zu alarmieren. Damit wird sichergestellt, dass niemand zu Schaden kommt und eingedrungene Personen schnell und sicher festgesetzt werden können. Sobald die Beteiligten sicher sind, dass alle Personen und ggf. gefährliche Gegenstände entfernt sind, kann der Flugbetrieb wieder aufgenommen werden. Diese Prozesse haben am BER gut funktioniert.

Es ist ein integraler Teil der Sicherheitsarchitektur im Luftverkehr, dass der Vorfall genau untersucht und die Sicherungsmaßnahmen ggf. angepasst werden.

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Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen wettbewerbsfähigen Luftverkehr und moderne, leistungsfähige Flughäfen in Deutschland ein. Die Flughäfen streben den klimaneutralen Flughafenbetrieb bis zum Jahr 2045 an. Der wichtigste Meilenstein auf diesem Weg: 65 Prozent CO2-Einsparung bis zum Jahr 2030. Das gute Miteinander von Anwohnern und Flughäfen ist der ADV ein besonderes Anliegen.
In allen rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen ist die ADV der Berater und Partner von Wirtschaft, Politik und Regionen. Die Facharbeit umfasst zudem die Bereiche Luftsicherheit, Standortentwicklung, Flughafenbetrieb und Flughafeninfrastruktur, vernetzte Verkehrsplanung sowie den Umwelt- und Fluglärmschutz.


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