Pressemitteilung des BDLS 14 / 23
Berlin – Am gestrigen Abend konnte nach unzähligen und kontrovers geführten Tarifverhandlungen, die teilweise auch mit Streiks begleitet wurden, ein Tarifabschluss für die 25.000 Beschäftigten in der Luftsicherheit erzielt werden. Die Tarifvertragsparteien BDLS, ver.di und dbb tarifunion erzielten eine Einigung zu den Themen Zeitzuschläge und Führungskräftezulagen.
Der Abschluss im Einzelnen:
1. Nachtzuschlag wird an Sonn- und Feiertagen parallel und zusätzlich zum Sonn- und Feiertagszuschlag gewährt - ab 1. Juni 2023
2. Erhöhung Feiertagszuschlag von 100 % auf 125 % - ab 17. Mai 2023
3. Pfingst- und Ostersonntag wie Feiertage behandeln - ab 17. Mai 2023
4. Erhöhung Sonntagszuschlag von 40 % auf 50 % - ab 1. Juni 2023
5. Erhöhung Nachtzuschlag von 15 % auf 20 % von 22-6 h - ab 1. Juli 2023
6. Erweiterung des Zeitfensters für die Nachtarbeit von 21-6 h - ab 1. Januar 2024
7. Erhöhung Nachtzuschlag von 20 % auf 25 % und Erweiterung des Zeitfensters von 20-6h - ab 1. Januar 2025
Einführung von Führungskräftezulagen ab 1. Juli 2023
1. Zert. Aufsichtspersonale (Ebene 1) 1,75 €
2. Führungskräfte der Ebene 1 (Ebene 2) 2,50 €
3. Führungskräfte der Ebene 2 3,50 €
4. Zertifizierte Ausbilder 2,50 €
5. Besitzstandsregelung für bestehende günstigere Vereinbarungen
Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 2. Juni 2023 vereinbart. Der Abschluss stellt die Arbeitgeberseite vor große Herausforderungen und wird in der wirtschaftlichen Umsetzung nicht einfach sein. Zum Ende des Jahres stehen dann auch wieder die Verhandlungen zu einem neuen Entgelttarifvertrag an.
Brancheninformationen (www.bdls.aero)
Die Luftsicherheitsunternehmen an den Verkehrsflughäfen in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 25.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2022 lag der Umsatz der Branche bei 925 Mio. Euro. Die im BDLS organisierten Unternehmen haben mit ca. 740 Mio. einen Anteil von fast 75 % am Markt. Sie beschäftigen rund 13.500 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Bereichen §§ 5, 8, 9 und 9a LuftSiG sowie Servicedienstleistungen. Darunter sind rund 8.000 als Luftsicherheitsassistentinnen und – assistenten, etwa 4.600 als Luftsicherheitskontrollkräfte und rund 1.200 mit Servicetätigkeiten.