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Pressemitteilung des BDLS 12/2024  

Berlin – Die drei Tarifvertragsparteien ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion sowie der BDLS haben nach sechs erfolglosen Verhandlungsrunden zu den Tarifthemen und den gegenseitigen Forderungen in der laufenden Tarifrunde am 26.3.2024 ein freiwilliges Schlichtungsverfahren im Tarifstreit in der Luft- und Flughafensicherheit vereinbart.

„Mit dieser Vereinbarung sind zumindest in unserer Branche am Osterwochenende und in der Ferienwoche danach weitere Streiks ausgeschlossen“, so BDLS-Verhandlungsleiter Frank Haindl. Die Tarifvertragsparteien haben sich auf Herrn Dr. Henning Lühr als gemeinsamen Schlichter verständigt. Die Schlichtung beginnt am Freitag, den 5. April, 13 Uhr, und soll am Sonntag, den 7. April, spätestens um 24 Uhr enden.

Die Gewerkschaften haben zugesagt, bis zum Ende der Schlichtung keine weiteren Streiks durchzuführen.

„Mit dem Juristen Dr. Henning Lühr, dem ehemaligen Staatsrat beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, dem langjährigen Vorsitzenden des Kommunalen Arbeitgeberverbandes und Honorarprofessor für Verwaltungswissenschaften an der Hochschule Bremen haben wir uns mit den Gewerkschaften auf einen erfahrenen Schlichter für diese schwierige Aufgabe verständigen können“, so Haindl.

„Wir unterstreichen unsere Erwartungshaltung, dass mit einer Schlichtung, die wir bereits eingangs zur diesjährigen Tarifverhandlung als Option gefordert haben, den Tarifkonflikt auf diesem Wege zu einem Kompromiss zu führen und eine realistische und wirtschaftlich umsetzbare Einigung zu erzielen“, so Haindl abschließend.

 

 

 

 

 

 

 


Brancheninformationen (www.bdls.aero)
Die Luftsicherheitsunternehmen an den Verkehrsflughäfen in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 25.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2022 lag der Umsatz der Branche bei 925 Mio. Euro. Die im BDLS organisierten Unternehmen haben mit ca. 740 Mio. einen Anteil von fast 75 % am Markt. Sie beschäftigen rund 13.500 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Bereichen §§ 5, 8, 9 und 9a LuftSiG sowie Servicedienstleistungen.

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