Pressemitteilung des BDLS 11/2024
Berlin – Die Arbeitgebervertreter des BDLS haben in der verlängerten sechsten Tarifverhandlungsrunde für die Luft- und Flughafensicherheit ein erneut deutlich verbessertes Angebot vorgelegt. „Wir haben, um vor dem Osterreiseverkehr zu einer Einigung zu kommen, unser Angebot heute nochmal deutlich verbessert und nun 3,25 Euro pro Stunde mehr angeboten. Unser Angebot steht einer nochmal in die Höhe geschraubten Gewerkschaftsforderung von jetzt 3,90 Euro pro Stunde gegenüber“, so BDLS-Verhandlungsführer Frank Haindl. Der Stundengrundlohn der Beschäftigten in der Passagier- und Gepäckkontrolle würde mit diesem Angebot innerhalb der nächsten 12 Monate – ab dem 01. April 2025 – von derzeit 20,60 Euro auf 23,85 Euro pro Stunde klettern. Das Angebot umfasst je nach Tätigkeit und Entgeltgruppe Steigerungen zwischen 15,8 und 23,5 Prozent.
„Für die Beschäftigten würde ein Tarifvertragsabschluss ca. 566 Euro mehr im Monat bedeuten“, so Haindl weiter. Neben den massiven Erhöhungen der Stundengrundlöhne, haben die Arbeitgeber einer Änderung bezüglich der früheren Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen zugunsten der Beschäftigten zugestimmt. „Wir kommen der Gewerkschaft also auch in diesem Thema bis an die Schmerzgrenze entgegen, nachdem wir im letzten Jahr bereits die Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit nach oben angepasst haben“, so der Verhandlungsführer.
Die nunmehr siebte Verhandlungsrunde in diesem Tarifstreit steht somit aus. „Wir appellieren an die Gewerkschaft, das Angebot über die Osterzeit nochmal ernsthaft zu durchdenken und für einen neuen Termin auf uns zuzukommen.“, so Haindl abschließend.
Brancheninformationen (www.bdls.aero)
Die Luftsicherheitsunternehmen an den Verkehrsflughäfen in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 25.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2022 lag der Umsatz der Branche bei 925 Mio. Euro. Die im BDLS organisierten Unternehmen haben mit ca. 740 Mio. einen Anteil von fast 75 % am Markt. Sie beschäftigen rund 13.500 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Bereichen §§ 5, 8, 9 und 9a LuftSiG sowie Servicedienstleistungen.