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BDF | 11.03.2025

Fünf Jahre nachdem COVID-19 am 11. März 2020 von der WHO zur Pandemie erklärt wurde und im Anschluss der Luftverkehr zum Erliegen kam, ist der Luftverkehrsstandort Deutschland noch weit von einer vollständigen Erholung entfernt. Gemessen am Vor-Corona-Stand 2019 zeichnet sich für Deutschland für das erste Halbjahr 2025 eine Erholungsquote von 87% ab – während fast alle anderen europäischen Länder bereits den Vor-Corona-Stand von 2019 vollständig erreicht haben bzw. sogar weit übertreffen. Damit rangiert Deutschland im europäischen Ranking ganz weit hinten.

Nach 78% in 2023 und 85% in 2024 könnte sich die Erholung am Luftverkehrsstandort Deutschland demnach in diesem Jahr sogar noch weiter verlangsamen. Schon in den letzten beiden Jahren gingen dem Sektor und der deutschen Volkswirtschaft durch die schwache Erholung rund 30 Mrd. EUR an Wertschöpfung verloren. BDF-Geschäftsführer Dr. Michael Engel: „Hätte sich der Luftverkehr in Deutschland in den letzten Jahren ähnlich gut erholt wie in unseren europäischen Nachbarländern, dann hätten wir das negative Wirtschaftswachstum in unserer Volkswirtschaft vermeiden können.“

Als Hauptgrund für die im europäischen Vergleich sehr schwache Entwicklung sieht der BDF die extrem stark gestiegenen staatlichen Standortkosten für den Luftverkehr in Deutschland. Für die Fluggesellschaften haben sich die Belastungen aus Luftverkehrsteuer, Flugsicherungsgebühren und Luftsicherheitsgebühren seit 2019 mehr als verdoppelt und werden die Unternehmen in diesem Jahr mit insgesamt 5 Mrd. EUR belasten.

Engel: „Wenn wir den Anschluss an Europa wiedergewinnen wollen, dann braucht der Luftverkehrsstandort Deutschland dringend Entlastung bei den Gebühren und der Luftverkehrsteuer. Wir appellieren deshalb an die neue Bundesregierung, für den Luftverkehrsstandort Deutschland eine Zukunftsoffensive auf den Weg zu bringen und insbesondere die deutsche Luftverkehrsteuer auf den Prüfstand zu stellen, die der verkehrlichen und wirtschaftlichen Erholung der Unternehmen wie ein Mühlstein um den Hals hängt. Schweden hat dies bereits erkannt und beschlossen, die schwedische Luftverkehrsteuer zum 1. Juli abzuschaffen. Wir sollten diesen Schritt in Deutschland auch gehen, um einen deutlichen Impuls für Wachstum und Wertschöpfung zu geben.“

Darüber hinaus regt der BDF an, im Zuge des geplanten Sondervermögens für Infrastrukturprojekte i.H.v. 500 Mrd. EUR auch die Finanzierung von zwei hoheitlichen Aufgaben im Luftverkehr neu zu regeln. Zum einen zählen die Sicherheitskontrollen im Luftverkehr zu den staatlichen Aufgaben der Terror- und Gefahrenabwehr. Entsprechend sollte sich der Staat anteilig an den Kosten für diese staatliche Sicherheitsaufgabe beteiligen, so wie dies auch andere Länder im Luftverkehr tun und so wie der Bund sich bereits an den Sicherheitskosten der Deutschen Bahn beteiligt.

Zum anderen sollten auch die Basiskosten der Deutschen Flugsicherung für eine Rund-um-die-Uhr-Bereitstellung von Infrastruktur und Personal für die zivile und militärische Flugsicherung aus dem geplanten Sondervermögen für Infrastrukturprojekte finanziert werden.

Engel: „Das Sondervermögen für Infrastrukturprojekte sollte im Verkehrsbereich für alle Verkehrsträger zur Verfügung stehen und insbesondere hoheitliche Aufgaben zukunftsfähig finanzieren.“

Pressekontakt:
Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V., Karen Bahmata-Kutz,
Haus der Luftfahrt, Friedrichstr. 79, 10117 Berlin, Fon +49 (0) 30 700 11 85 - 0,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Mitglieder des BDF sind die Deutsche Lufthansa, Condor, Eurowings, TUIfly sowie die Lufthansa Cargo. Die Verbandsmitglieder gehören zu den weltweit sichersten Airlines. Der BDF setzt sich für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen seiner Mitglieder ein und ist dabei Ansprechpartner für Politik, Behörden und Wirtschaft. Zentrales Thema der BDF-Arbeit sind die Standortkosten der deutschen Fluggesellschaften.

 

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