Berlin – Am Nachmittag konnten sich die Gewerkschaften, ver.di sowie dbb tarifunion und beamtenbund, und die Arbeitgebervertreter des BDLS auf einen Tarifvertragsabschluss verständigen. „Nach sechs sehr zähen Verhandlungsrunden konnten wir uns heute auf ein Erhöhungspaket von bis zu 28,2 Prozent Lohnerhöhung einigen“, erläutert Rainer Friebertshäuser, Verhandlungsführer des BDLS. Die Beschäftigten erhalten innerhalb der nächsten zwei Jahren unterschiedlich viele und hohe Lohnsteigerungen.

Teil des heutigen Ergebnisses sei eine strukturelle Anpassung der bisher noch unterschiedlichen Löhne. „Nach langen Diskussionen über die Umsetzbarkeit der Anpassungsschritte und Höhen, sind wir uns nun aber doch noch einig geworden, wie wir diesen großen Schritt für die Branche bewältigen können“, so Friebertshäuser. Somit erhalten die Beschäftigten ab 01.01.2024 in allen Bundesländern jeweils den gleichen Lohn in ihrer Lohngruppe.

„Das vereinbarte Erhöhungspaket bedeutet für die Arbeitgeber massive Kostensteigerungen, die gerade in der momentanen wirtschaftlichen Situation der Branche eine besondere Belastung darstellen und sehr weh tun“, so Friebertshäuser.

 

Für die einzelnen Lohngruppen bedeuten die heute festgelegten Erhöhungen folgende Stundengrundlöhne:

Entgeltgruppe I - bundesweit von derzeit 19,01 Euro
(Passagier- und Gepäckkontrolle - Luftsicherheitsassistent gem. § 5 LuftSiG)

1. Erhöhung zum 01.01.2022 auf 19,81 Euro
2. Erhöhung zum 01.10.2022 auf 20,00 Euro
3. Erhöhung zum 01.04.2023 auf 20,60 Euro

Entgeltgruppe II- von derzeit zwischen 14,22 und 17,73 Euro
(Personal- und Warenkontrolle - Sicherheitsdienstleistungen gemäß §§ 8, 9 LuftSiG für Mitarbeiter mit entsprechender behördlicher Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft gemäß EU-VO 2015/1998)

1. Erhöhung zum 01.04.2022 auf 16,27 bis 18,70 Euro
2. Erhöhung zum 01.10.2022 auf 16,46 bis 18,89 Euro
3. Erhöhung zum 01.04.2023 auf 18,22 bis 19,49 Euro

Entgeltgruppe III – von derzeit zwischen 13,64 bis 16,47 Euro
(Sicherheitsdienstleistungen gemäß §§ 8, 9, 9 a LuftSiG (z. B. Bordkartenkontrolle, Sicherung der Grenze zum sicherheitsempfindlichen Bereich gemäß § 8 LuftSiG gegen unberechtigten Zutritt, Flugzeugbewachung)
mit Schulung nach 11.2.3.5 und bestandener Prüfung sowie Dokumentenkontrolle)

1. Erhöhung zum 01.04.2022 auf 15,30 bis 17,19 Euro
2. Erhöhung zum 01.04.2023 auf 16,95 bis 17,84 Euro

Entgeltgruppe IV - bundesweit 12,90 Euro
(Qualifizierte Servicetätigkeiten und Fluggastdienste, die eine luftsicherheitsspezifische (gemäß DVO(EU) 2015/1998) und/oder eine flughafenspezifische Ausbildung von mindestens 25 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) im Jahr voraussetzt)

1. Erhöhung zum 01.04.2022 auf 13,72 Euro
2. Erhöhung zum 01.10.2022 auf 13,91 Euro
3. Erhöhung zum 01.04.2023 auf 14,46 Euro


Entgeltgruppe V - bundesweit 12,32 Euro
Einfache Servicedienstleistungen und Fluggastdienste

1. Erhöhung zum 01.04.2022 auf 13,09 Euro
2. Erhöhung zum 01.10.2022 auf 13,28 Euro
3. Erhöhung zum 01.04.2023 auf 13,83 Euro

 

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