BDL | 30.06.2021

Entlang der gesamten Reisekette gibt es ein engmaschiges Netz von pandemiebedingten Sicherheitsanforderungen und Kontrollpflichten. Auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland und in vielen touristischen Zielländern aktuell sehr niedrig ist, gelten für die Einreise auf dem Luftweg weiter strenge Vorsichts- und Hygienemaßnahmen.

Insbesondere für die Einreise aus Virusvariantengebieten gibt es sehr scharfe Regelungen, um zu verhindern, dass sich Virusmutationen wie die Deltavariante in Deutschland stärker verbreiten.

Fluggesellschaften, Flughäfen und Reiseveranstalter setzen die Hygienekonzepte konsequent um und erfüllen vorschriftsgemäß und gewissenhaft die ihnen auferlegten Informations- und Kontrollpflichten. Aufgrund der lückenlosen Kontrolle bei der Einreise und der Hygienemaßnahmen für das sichere Fliegen können sich die Reisenden auf einen erholsamen und sicheren Urlaub freuen. Was die Reisenden für eine möglichst reibungslose An- und Abreise beachten sollten, ist im Folgenden aufbereitet.

Was gilt für Flugreisen ab Deutschland?

Die Reisenden sollten die umfangreichen Informationsangebote wahrnehmen und vorab prüfen, welche Einreisebedingungen im Zielland gelten und was bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten ist. Bei Reisen von Deutschland in andere Staaten werden die Regelungen vom jeweiligen Zielland erlassen. Diese Regelungen sind unterschiedlich, die überwiegende Mehrzahl der Staaten verlangt jedoch die Vorlage eines Negativtests, Impfnachweises oder Genesenennachweises. In einigen Staaten ist darüber hinaus vorab eine Einreiseanmeldung via Internet oder die Installierung von bestimmten Smartphone-Apps erforderlich. Umfangreiche Informationen zu den Anforderungen der Zielländer finden sich auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Reisende, die vor Antritt der Reise Covid-19-Symptome entwickeln oder positiv auf Covid-19 getestet werden, dürfen die Reise nicht antreten und sollten unverzüglich einen Arzt oder eine Ärztin kontaktieren. Die Fluggesellschaften und Reiseveranstalter bieten derzeit breite Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten an.

Für den Fall, dass sich der von den deutschen Behörden bestimmte Risikostatus eines Ziellandes kurzfristig ändert, kann ebenfalls von den derzeit geltenden Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden. Hierzu sollten sich die Reisenden an den jeweiligen Reiseveranstalter wenden.

Was gilt für die Rückreise nach Deutschland?

Für den Luftverkehr hat der Gesetzgeber geregelt, dass vor Betreten eines Flugzeugs nach Deutschland ein Negativtest, Impfnachweis oder Genesenennachweis vorgelegt werden muss, um das Eintragsrisiko nach Deutschland zu minimieren. Dies gilt unabhängig davon, ob das Land von den deutschen Behörden als Nicht-Risikogebiet, einfaches Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet klassifiziert ist. Bei der Einreise aus einfachen Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten ist zusätzlich online die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) auszufüllen. Der aktuelle Risikostatus des Reiselandes kann tagesaktuell auf der Website des RKI überprüft werden.

Besonders strikte Vorgaben gelten für Flüge aus Virusvariantengebieten nach Deutschland: In diesem Fall dürfen die Fluggesellschaften nur deutsche Staatsbürger und Menschen mit vergleichbarem Aufenthaltsstatus in Deutschland transportieren. Für alle anderen Menschen gilt ein Beförderungsverbot. Vor Abreise aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland muss ein negativer Test vorgelegt werden, und zwar auch von geimpften und genesenen Reisenden. Zudem muss die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) ausgefüllt werden. Beides wird von den Fluggesellschaften vor dem Abflug nach Deutschland kontrolliert. Nach Ankunft in Deutschland aus einem Virusvariantengebiet gilt eine 14-tägige Quarantäne – auch für Genesene und vollständig Geimpfte. Eine vorzeitige Freitestung ist in diesem Fall nicht möglich.

   Regelungen für die Einreise nach Deutschland aus einem … 
  Nicht-Risikogebiet
(<50)
Risikogebiet
(>50)
Hochinzidenzgebiet
(>200)
Virusvariantengebiet
Geimpfte
und
Genesene
Vorlage eines
    Nachweises über
    Impfung / Genesung
Vorlage eines
    Nachweises über
    Impfung/Genesung

− Digitale Einreise-
    anmeldung (DEA)
Vorlage eines
    Nachweises über
    Impfung/Genesung

Digitale Einreise-
    anmeldung (DEA)
Vorlage eines
    Nachweises über
    negativen Test

Digitale Einreise-
    anmeldung (DEA)

14-tägige Quarantäne
Nicht Geimpfte
und
Nicht Genesene
Vorlage eines
    Nachweises über
    negativen Test
Vorlage eines
    Nachweises über
    negativen Test

Digitale Einreise-
    anmeldung (DEA)

Negativtest ersetzt
    sofort 10-tägige
    Quarantäne
Vorlage eines
    Nachweises über
    negativen Test

Digitale Einreise-
    anmeldung (DEA)

10-tägige Quarantäne,
    lässt sich nach
    5 Tagen mit
    Negativtest
    vorzeitig beenden
Vorlage eines
    Nachweises über
    negativen Test

Digitale Einreise-
    anmeldung (DEA)

14-tägige Quarantäne

Reisen mit Kindern:
In Deutschland und an Bord der deutschen Fluggesellschaften sind Kinder unter 6 Jahren von der Testpflicht und von der Maskenpflicht ausgenommen.

In anderen Ländern können abweichende Regelungen gelten.

Bei der Umsetzung dieser staatlichen Einreisevorschriften wirken unsere Unternehmen gewissenhaft mit, indem sie das Vorhandensein der entsprechenden Nachweise vorschriftsgemäß und flächendeckend bei allen Passagieren vor dem Abflug kontrollieren.

Was sollten die Reisenden beachten?

Die gestiegenen Kontrollanforderungen sind eine Herausforderung für die Prozesse im Luftverkehr, doch wenn die Reisenden mitwirken, kann der reibungslose Start in den Urlaub ohne größere Komplikationen gelingen. In diesem Sinne sollten die Reisenden die umfangreichen Informationsangebote von Behörden, Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und Flughäfen wahrnehmen.

Bereits vor Antritt der Reise sollten die Reisenden Vorbereitungen treffen: Falls erforderlich, sollten sie die notwendigen Tests im gebotenen Zeitraum durchführen. Zudem sollten sie prüfen, ob für das Zielland eine Online-Einreiseanmeldung oder die Installation einer bestimmten Smartphone-App notwendig ist.

In Deutschland können Gesundheitsnachweise über Impfung, Genesung oder Negativtest in der CovPass-App oder der Corona-Warn-App digital hinterlegt werden. Alternativ können weiterhin auch analoge Nachweise verwendet werden. Da erst ab Mitte August vorgeschrieben ist, dass die digitalen Zertifikate EU-weit anerkannt werden, sollte bis dahin überprüft werden, ob das Zielland die deutschen Nachweise anerkennt und gegebenenfalls auch die analogen Dokumente mitgeführt werden.

Während der Reise sollten die erforderlichen Dokumente und Nachweise stets griffbereit sein und entsprechend verstaut werden. Dort wo es Angebote gibt, bereits vorab online einzuchecken und dabei die notwendigen Dokumente bei der Fluggesellschaft hochzuladen, sollten die Passagiere diese Angebote möglichst wahrnehmen, um sich selbst die Reise so stressfrei wie möglich zu gestalten. An einigen Flughäfen ist es auch möglich, schon am Vorabend einzuchecken und das Reisegepäck aufzugeben.

Welche Vorsichts- und Hygienemaßnahmen gelten bei Flugreisen?

Für Flugreisen gelten weitreichende Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen, die mit den nationalen und internationalen Behörden abgestimmt sind: Flugzeuge verfügen über ein Belüftungssystem, das für einen permanenten Luftaustausch sorgt. Alle drei Minuten wird die Luft komplett ausgetauscht. Horizontale Luftströmungen werden dabei minimiert, denn die Luftströmung an Bord verläuft hauptsächlich von oben nach unten. Die Flugzeuge sind mit HEPA-Filtern (High Efficiency Particulate Air) ausgestattet. Diese reinigen die Rezirkulations-Luft vor dem Einleiten in die Kabine zuverlässig von Viren, Bakterien, Pilzen und Staub. Das reduziert das Risiko, dass sich Viren im Flugzeug verteilen, auf ein Minimum.

Zusätzliche Sicherheit im Nahbereich schafft die Pflicht, an Bord der Flugzeuge eine medizinische Maske zu tragen. Auch an den Flughäfen gilt für Passagiere und andere Gäste, dass durchgehend eine medizinische Maske zu tragen ist.

Beim Betreten und Verlassen des Flugzeugs sollte Gedränge vermieden werden. In diesem Sinne sind die Passagiere aufgefordert, den Anweisungen der Crew für ein geordnetes Boarding und Deboarding Folge zu leisten.

Was gilt für Reisen mit Kindern?

Kinder unter 6 Jahren sind in Deutschland von der Testpflicht befreit und müssen entsprechend keinen solchen Nachweis bei der Einreise nach Deutschland vorlegen. Ebenso müssen Sie keine medizinische Maske tragen. Für Kinder ab 6 Jahren gelten in Deutschland und bei den deutschen Fluggesellschaften die gleichen Abstands- und Hygieneregeln sowie Nachweispflichten zum aktuellen Gesundheitszustand wie für Erwachsene. Über eventuell abweichende Regelungen im Urlaubsland sollten sich Passagiere vorab informieren.

Die wichtigsten Informationen für die Reisenden haben der Luftverkehrsverband BDL und der Reiseverband DRV auf einem Merkblatt mit einer Checkliste zusammengetragen.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die DFS Deutsche Flugsicherung, Retail-Betriebe und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr.

Kontakt:
Ivo Rzegotta
Leiter Strategie und Kommunikation
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Telefon: 030-52 00 77-165
Mobil: 0172-37 29 072

 

 

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