BDL | 14.07.2021

BDL fordert Nachbesserungen für einen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz

Anlässlich der Vorstellung des Klimaschutzpakets durch die Europäische Kommission sagte Peter Gerber, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL): „Die deutsche Luftverkehrswirtschaft bekennt sich klar zu dem Ziel, die CO2-Emissionen im Flugbetrieb und im Flughafenbetrieb schrittweise auf null zu reduzieren. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, haben wir bereits im vergangenen Jahr einen weitreichenden Maßnahmenplan zur ökologischen Modernisierung der Luftfahrt vereinbart und treiben diesen engagiert voran. Im Mittelpunkt stehen dabei die ökologische Flottenmodernisierung und der Systemwechsel hin zu strombasierten Power-to-Liquid- Kraftstoffen. Daneben braucht es auch geeignete Bepreisungs- und Regulierungsinstrumente. Mit den heute vorgelegten Gesetzesvorschlägen präsentiert die EU-Kommission ein sehr ambitioniertes Klimapaket für Europa. Vergeben wurde dabei jedoch die Chance, die Instrumente auch wettbewerbsneutral auszugestalten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht mit einem hinreichenden Carbon-Leakage-Schutz versehen und drohen deshalb, klimapolitisch ins Leere zu laufen. Sie schaden europäischen Fluggesellschaften und Flughäfen im Wettbewerb und führen wesentlich zu einer Verlagerung von Emissionen zu Wettbewerbern aus Drittstaaten.“

Die nun vorliegenden Vorschläge der Kommission bedürfen einer Überarbeitung an zentralen Stellen. Es ist nun am Europäischen Parlament und an den nationalen Regierungen im Europäischen Rat, den Entwurf nachzujustieren, damit die Rahmenbedingungen richtig gesetzt werden und das Maßnahmenpaket seine volle Wirkung für den Klimaschutz entfalten kann. Dort, wo Maßnahmen einseitig Verkehre verteuern, bei denen unsere europäischen Unternehmen im Wettbewerb mit Anbietern aus Drittstaaten stehen, braucht es dringend einen Ausgleich dieses Wettbewerbsnachteils, um ökonomische und ökologische Verwerfungen im Markt zu verhindern.

Sowohl der deutsche Luftverkehrsverband BDL als auch die europäischen Luftverkehrsverbände A4E und ACI hatten in den vergangenen Monaten eigene Vorschläge dazu entwickelt, wie sich wirksamer Klimaschutz ohne Verwerfungen im internationalen Wettbewerb erreichen lässt. „Umso bedauerlicher ist es, dass diese Vorschläge in dem Klimaschutzpaket der Kommission nur sehr unzureichend aufgenommen wurden“, sagte BDL-Präsident Gerber.

Bei der Bewertung der Maßnahmenvorschläge ist zwingend zu beachten, dass Luftverkehr ein Markt im Wettbewerb ist. Insbesondere im Langstreckenverkehr, in dem auch das Gros der CO2-Emissionen anfällt, ist der internationale Wettbewerb sehr intensiv. In diesem Segment wird Luftverkehr vor allem über internationale Luftverkehrsdrehkreuze und die dort beheimateten Netzwerkfluggesellschaften abgewickelt: Diese bündeln mit Zubringerflügen in den Drehkreuzen Passagiere für ihre Langstreckenflüge, was ökonomisch wie ökologisch sinnvoll ist. Für eine Reise von Hamburg nach Bangkok können Reisende also mit einer deutschen Fluggesellschaft über Frankfurt oder München fliegen, sie können aber auch mit einer Fluggesellschaft, die nicht den europäischen Regelungen unterliegt, über London, Istanbul oder den Golf fliegen. In diesem internationalen System von miteinander im Wettbewerb stehenden Luftverkehrsdrehkreuzen können Instrumente zur CO2-Bepreisung nur dann wirksam sein, wenn sie wettbewerbsneutral ausgestaltet sind. Wenn sie hingegen einseitig Reisewege über EU-Drehkreuze verteuern, dann folgt daraus fast automatisch Carbon Leakage: Emissionen werden nicht reduziert, sondern lediglich von EU-Anbietern an Wettbewerber aus Drittstaaten verschoben, allen voran aus Dubai, Doha, Istanbul und London.

Zu den Vorschlägen der Kommission im Einzelnen:

° Zum Vorschlag einer europäischen Beimischungsquote für alternative Kraftstoffe: Wir begrüßen, dass die
   Kommission mit ihrem Vorschlag ein klares Bekenntnis zur Förderung alternativer Kraftstoffe und vor
   allem zu nachhaltigem synthetischen Kraftstoff auf Basis erneuerbarer Energien abgibt. Der System-
   wechsel vom fossilen Kerosin hin zu nachhaltigen Kraftstoffen ist das wichtigste Instrument auf dem
   Weg zum CO2-neutralen Fliegen.

   Damit der Systemwechsel gelingt, müssen jedoch zwei Bedingungen erfüllt sein: Zum einen müssen
   die Kraftstoffe in ausreichender Menge produziert werden und zum anderen braucht es vor dem
   Hintergrund der deutlich höheren Kosten Regelungen für einen raschen und für alle Marktteilnehmer
   fairen Markthochlauf. Hierbei können auch Beimischungsquoten eine Rolle spielen. Wirksam für den
   Klimaschutz sind diese allerdings nur dann, wenn sie wettbewerbsneutral eingeführt werden. In
   Deutschland ist es im Schulterschluss von Bund, Ländern und Industrie gelungen, eine Power-to-Liquid-
   Roadmap für den Markthochlauf von strombasierten Kraftstoffen zu vereinbaren. Darin sichert der
   deutsche Staat zu, dass den Fluggesellschaften durch die Vereinbarung von Mindestabnahmen keine
   Wettbewerbsnachteile entstehen sollen.

   Die Europäische Kommission schlägt nun eine europaweit geltende Quote für alternative Kraftstoffe und
   eine Unterquote speziell für Power-to-Liquid-Kraftstoffe vor. Das ist gut und richtig. Dafür braucht es auch
   auf europäischer Ebene einen wettbewerbsneutralisierenden Mechanismus zur Finanzierung, damit
   ambitionierte Quotenregelungen keine wirtschaftlichen Verwerfungen und Carbon Leakage zur Folge haben.
   In dem jetzt vorliegenden Vorschlag ist dies nicht gewährleistet: Auf der Verbindung von Hamburg über
   München nach Bangkok muss eine europäische Fluggesellschaft für drei Flüge den deutlich teureren
   Treibstoff einkaufen (Hamburg-München, München-Bangkok und München-Hamburg auf der Rückreise),
   während z.B. eine türkische Fluggesellschaft nur für den Flug Hamburg-Istanbul den teureren Treibstoff
   einkaufen müsste und die Tankmenge in der Union auch noch reduzieren könnte, indem sie auf dem
   Hinflug nach Deutschland billigeres herkömmliches Kerosin mitführt (sogenanntes Tankering). Der
   Vorschlag der EU-Kommission, ein solches Tankering durch eine Mindesttankmenge in der Europäischen
   Union zu unterbinden, wirft die Frage auf, wie dies politisch und rechtlich gegenüber Drittstaaten und
   ihren Fluggesellschaften umgesetzt werden soll.

   Aus rein praktischen Gründen kann es zu Beginn des Markthochlaufs erforderlich sein, den alternativen
   Flugkraftstoff nur dort anzubieten, wo er auch tatsächlich vertankt werden kann und dies durch ein
   EU-weites Verrechnungssystem (Book & Claim-System) zu verbuchen. Dies sieht der Kommissions-
   vorschlag bislang nicht vor, sollte aber im Sinne einer erfolgreichen Einführung der alternativen
   Kraftstoffe noch ergänzt werden.

° Zum Vorschlag einer europäischen Kerosinsteuer: Mit dem Europäischen Emissionshandel, der
   internationalen Klimaschutzabgabe CORSIA und nationalen Ticketabgaben wie der deutschen
   Luftverkehrsteuer wird CO2 im Luftverkehr bereits umfassend bepreist. Eine zusätzlich erhobene
   europäische Kerosinsteuer, deren Mindestbeträge nochmals angehoben wurden, hätte im Interkontinental-
   verkehr massive Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der europäischen Unternehmen zur Folge: Da
   lediglich Flüge innerhalb der EU besteuert würden, müssten europäische Fluggesellschaften für
   Zubringerflüge in ihre Luftverkehrsdrehkreuze Kerosinsteuer zahlen (also für den Flug Hamburg-München),
   nicht-europäische Fluggesellschaften müssten dies für Zubringer in ihre Drehkreuzflughäfen nicht (also für
   den Flug Hamburg-Istanbul) und könnten ihre Flugverbindungen billiger anbieten: Aufgrund des starken
   Wettbewerbs würde die Steuer Emissionen im Umsteigerverkehr nicht reduzieren, sondern lediglich
   verschieben (Carbon Leakage). Die geplante stufenweise Einführung verhindert leider nicht diese
   wesentliche Wettbewerbsverzerrung. 

   Hinzu kommt: Die Einnahmen aus einer Kerosinsteuer können nicht zweckgebunden eingesetzt werden,
   daher entzieht die Steuer den europäischen Unternehmen die Finanzmittel, die sie für Investitionen in
   die ökologische Flottenerneuerung benötigen. Falls die Pläne so umgesetzt werden, dann existieren mit
   dem Europäischen Emissionshandel, CORSIA, nationalen Ticketsteuern und der angedachten Kerosinsteuer
   gleich vier Instrumente für die CO2-Bepreisung im Luftverkehr. Diese stehen weitgehend unverbunden
   nebeneinander und sind nicht aufeinander abgestimmt. Zudem werden die Einnahmen aus diesen
   Instrumenten nicht gezielt für Investitionen für die ökologische Modernisierung des Luftverkehrs aufgewandt.

° Zum Vorschlag der Verschärfung des Europäischen Emissionshandels: Als marktbasiertes System ist der
   Emissionshandel grundsätzlich ein geeignetes Mittel, um CO2-Emissionen verlässlich zu reduzieren. Der
   innereuropäische Luftverkehr ist bereits seit 2012 in den Europäischen Emissionshandel einbezogen. Mit
   dem Instrument wird der CO2-Ausstoß der einbezogenen Sektoren kontinuierlich abgesenkt.

   Doch schon in der jetzigen Form benachteiligt der Emissionshandel die europäischen Fluggesellschaften:
   Innereuropäische Zubringerflüge (also der Flug Hamburg-München auf der Umsteigeverbindung nach
   Bangkok) werden verteuert, während Zubringerverbindungen zu Drehkreuzen in Drittstaaten nicht
   einbezogen sind (etwa der Flug Hamburg- Istanbul auf der Umsteigeverbindung nach Bangkok). Der
   Kommissionsvorschlag, die frei zugeteilten Zertifikate im Luftverkehr nun bis 2026 schrittweise zu streichen,
   verschärft diese Wettbewerbsverzerrung massiv. Um dies abzumildern, sollten Mehrbelastungen im
   Umsteigeverkehr, die aus dem rein europäischen Geltungsbereich des Emissionshandels erwachsen,
   stattdessen ausgeglichen werden.

   Die deutsche Luftverkehrswirtschaft begrüßt, dass der Vorschlag eine Regelung umfasst, die eine
   Doppelbelastung durch das globale Kompensationsinstrument CORSIA und den Europäischen
   Emissionshandel ausschließen soll. Für Flüge innerhalb der Union soll der Emissionshandel gelten,
   für Flüge mit Drittstaaten soll CORSIA gelten.

Die Erfahrung zeigt, dass neue Steuern und Abgaben extreme Billigpreise im Luftverkehr nicht verhindern. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft teilt die Auffassung, dass Ticketpreise von zum Beispiel 9,99 Euro weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll sind. Schließlich brauchen die Fluggesellschaften Gewinne für Investitionen in die ökologische Erneuerung der Flugzeugflotten. Wer solche Billigpreise verhindern will, erreicht dies aber nicht durch neue Steuern und Abgaben, sondern muss stattdessen regulierend in die Preisfestsetzung eingreifen – zum Beispiel so, wie es die Bundesregierung in den Eckpunkten zum Klimaschutzprogramm 2030 im Oktober 2019 eigentlich beschlossen, aber nicht umgesetzt hat.

Hierzu BDL-Präsident Gerber: „Flugreisen, die nur aufgrund extremer Billigstpreise angetreten werden, sind nicht im Sinne des Klimaschutzes. Um solche Preise zu unterbinden, braucht es keine neuen wettbewerbsverzerrenden Steuern und Abgaben, sondern eine Anti-Dumping-Regelung auf europäischer Ebene. Flugtickets sollten nicht zu einem Preis unterhalb der anwendbaren Steuern, Zuschläge, Entgelte und Gebühren verkauft werden dürfen.“

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die DFS Deutsche Flugsicherung, Retail-Betriebe und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr.

Kontakt:
Ivo Rzegotta
Leiter Strategie und Kommunikation
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Telefon: 030-52 00 77-165
Mobil: 0172-37 29 072

Claudia Nehring
Pressesprecherin
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Telefon: 030-52 00 77-116


Mobil: 0172-61 14 952

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