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Branchenmindestlohn für Luftsicherheitskräfte
Pressemitteilung des BDLS 01 / 23
Berlin – Seit gestern gibt es in Deutschland erneut einen Branchenmindestlohn für die Beschäftigten in der Luftsicherheit. „Die Tariflöhne, die wir mit den Gewerkschaften erarbeitet haben, sind damit von nun an Basis für die Löhne aller in unserer Branche tätigen Beschäftigten an den deutschen Verkehrsflughäfen – egal, ob sie in einem unserer Mitgliedsunternehmen angestellt sind oder nicht“, so BDLS-Präsident Udo Hansen. Erstmalig war im Jahr 2021 der Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Luftsicherheit unter den Schutz des Arbeitnehmerentsendegesetzes gestellt worden.