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Gemeinsame Pressemitteilung von BDLS und BDSW

Berlin – Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) sehen in dem schwerwiegenden Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle ein deutliches Warnsignal an die Politik. Die Ereignisse machen erneut sehr deutlich, dass Deutschland bei der Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge vor einer neuen sicherheitspolitischen Herausforderung steht. Der Vorfall markiert eine neue Dimension der Bedrohung Kritischer Infrastrukturen und muss ein Weckruf für die Politik sein. „Wir haben eine neue sicherheitspolitische Realität“, sagt Cornelius Toussaint, Vizepräsident des BDSW und Vorsitzender des Fachausschusses Drohnen. „Drohnen sind heute ein Werkzeug für Spionage, Sabotage und Kriminalität – und die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen reichen nicht aus, um diese Bedrohung wirksam zu adressieren.“

Aus Sicht der beiden Sicherheitsverbände zeigt das Ereignis unmissverständlich, dass die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen den aktuellen Gefahrenlagen nicht mehr gerecht werden. Moderne Technologien zur Detektion, Identifizierung und – wo erforderlich – Neutralisierung von Drohnen stehen heute grundsätzlich zur Verfügung. Ihr Einsatz scheitert jedoch vielfach an fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Befugnissen. Gleichzeitig fehlen bislang bundesweit einheitliche Mindeststandards für die Drohnendetektion und -abwehr sowie verbindliche Vorgaben für Betreiber Kritischer Infrastrukturen.

BDSW und BDLS fordern daher Bund und Länder auf, kurzfristig einen klaren gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der bundesweit einheitliche Mindeststandards für Drohnendetektion und -abwehr an Kritischen Infrastrukturen – insbesondere im Rahmen des KRITIS-Dachgesetzes – festlegt, die Betreiberverantwortung eindeutig regelt, rechtssichere Befugnisse zum Abfangen beziehungsweise Neutralisieren gefährlicher Drohnen schafft, eine nationale Koordinierung zwischen Betreibern, Behörden und Sicherheitswirtschaft etabliert sowie die Einführung neuer Detektions- und Abwehrtechnologien beschleunigt.

Mit den europäischen Vorgaben zum Schutz Kritischer Infrastrukturen wächst zugleich die Verantwortung der Betreiber, Risiken durch Drohnen systematisch zu berücksichtigen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Hierfür sind verpflichtende Risikoanalysen ebenso erforderlich wie klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen ermöglichen.
Um diese neue und anspruchsvolle Schutzaufgabe wirksam umsetzen zu können, müssen qualifizierte private Sicherheitsdienstleister in ein abgestimmtes Gesamtkonzept der Drohnenabwehr eingebunden werden. „Deutschland hat über 30.000 KRITIS-Betreiber mit geschätzt 150.000 Liegenschaften“, betont Toussaint. „Ohne die systematische Einbindung der Sicherheitswirtschaft wird es keinen umfassenden Schutz geben.“

Die Mitgliedsunternehmen der beiden Verbände sind fachlich qualifiziert und bereit, sich dieser Aufgabe zu stellen. Private Sicherheitsunternehmen schützen bereits heute täglich Flughäfen, Industrieanlagen, Energieversorger, Logistikzentren, Bundeswehrliegenschaften und zahlreiche weitere Kritische Infrastrukturen. Sie verfügen über erfahrenes Personal, etablierte Sicherheitsstrukturen, moderne technische Systeme sowie operative Erfahrung, um – nach entsprechender gesetzlicher Ermächtigung – Aufgaben der Drohnendetektion und Drohnenabwehr professionell zu übernehmen. Da sie an vielen sicherheitsrelevanten Standorten bereits dauerhaft präsent sind, kann die Erweiterung ihrer Aufgaben um die Drohnenabwehr schnell und effizient umgesetzt werden. Diese Fähigkeiten müssen künftig konsequent genutzt werden, um gemeinsam mit den zuständigen Sicherheitsbehörden frühzeitig auf Bedrohungen reagieren zu können. Dadurch kann wertvolle Zeit gewonnen und das Risiko für Passagiere, Beschäftigte sowie Kritische Infrastrukturen erheblich reduziert werden.

Der Vorfall macht zugleich deutlich, dass der Umgang mit gefährlichen Drohnenlagen nicht von improvisierten Einzelmaßnahmen abhängen darf. Die Detektion, Lagebewertung und – soweit rechtlich zulässig – Abwehr solcher Bedrohungen gehören in die Hände qualifizierter und speziell ausgebildeter Fachkräfte. Die private Sicherheitswirtschaft verfügt über das Know-how und die personellen Ressourcen, diese Aufgabe als Teil der nationalen Sicherheitsarchitektur professionell wahrzunehmen.

Die beiden Verbände betonen zugleich, dass Drohnenabwehr eine gesamtstaatliche Aufgabe bleibt. Polizei und Sicherheitsbehörden müssen dabei eng mit den Betreibern Kritischer Infrastrukturen sowie den privaten Sicherheitsunternehmen zusammenarbeiten. Ziel muss ein abgestimmtes, mehrstufiges Sicherheitskonzept sein, das Prävention, Detektion und Intervention gleichermaßen umfasst.

Halle/Leipzig muss ein Wendepunkt in der politischen Betrachtung sein – es müssen konkrete Konsequenzen gezogen werden. Die Bedrohung durch Drohnen wird weiter zunehmen. Deshalb müssen jetzt die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit Deutschland auf diese Entwicklung vorbereitet ist und die vorhandenen Fähigkeiten der privaten Sicherheitswirtschaft wirksam in den Schutz Kritischer Infrastrukturen eingebunden werden können.

 

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