ADV | 26.02.26
Der Deutsche Bundestag berät heute in zweiter und dritter Lesung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Der Flughafenverband ADV begrüßt die vorgesehenen Neuregelungen ausdrücklich. Sie stärken die Handlungsfähigkeit des Staates gegenüber Drohnenbedrohungen und schließen eine sicherheitsrelevante Strafbarkeitslücke beim unbefugten Eindringen in die Luftseite von Flughäfen.
Drohnen sind reale Bedrohung für den Luftverkehr
Die Störungen des Flugbetriebs durch unerlaubte Drohnenflüge haben deutlich zugenommen. Allein im vergangenen Jahr kam es bundesweit zu zahlreichen Vorfällen im Umfeld von Flughäfen. Jede Drohne im sensiblen Bereich kann Starts und Landungen verzögern oder stoppen – mit erheblichen Auswirkungen auf Sicherheit, Reisende und Wirtschaft. „Drohnen sind kein harmloses Freizeitphänomen, sondern können gezielt eingesetzt werden, um den Flughafenbetrieb zu stören. Flughäfen können nicht beurteilen, ob es sich um einen Hobbyflug oder um eine gezielte Destabilisierungsmaßnahme handelt. Die Abwehr solcher Gefahren aus der Luft ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates“, erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.
Die vorgesehenen Klarstellungen zur Zuständigkeit von Bundes- und Landespolizei sowie die Möglichkeit, im äußersten Fall auch Fähigkeiten der Bundeswehr einzubinden, erhöhen die Reaktionsgeschwindigkeit und Rechtssicherheit. Die ADV unterstützt ausdrücklich die staatliche Beschaffung und Finanzierung moderner Drohnendetektions- und -abwehrsysteme. „Sicherheit in der Luft beginnt am Boden. Mit dieser Gesetzesanpassung agiert die Bundesregierung auf der Grundlage klarer Zuständigkeiten, stellt schnelle Entscheidungswege sicher und beschafft modernste Technik. Das begrüßen die Flughäfen und unterstützen die Bundespolizei bei der standortspezifischen Installation tatkräftig“, so Beisel weiter.
„Klimakleber“ auf Rollfeldern: Strafbarkeitslücke wird geschlossen
Mit der Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für das vorsätzliche unbefugte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens reagiert der Gesetzgeber auf wiederholte Blockadeaktionen auf Rollfeldern und Start- und Landebahnen. Bislang waren solche Aktionen häufig lediglich bußgeldbewehrt. Künftig drohen Freiheitsstrafen, wenn durch das Eindringen die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird. Auch der Versuch wird strafbar sein. „Das Festkleben auf Rollfeldern oder das Eindringen in sicherheitsrelevante Bereiche ist keine Bagatelle, sondern ein erheblicher Eingriff in die Luftverkehrssicherheit. Wer den Luftverkehr als Bühne für Protestaktionen missbraucht, gefährdet Menschen und verursacht massive wirtschaftliche Schäden. Es ist richtig, dass der Gesetzgeber hier nun klare strafrechtliche Grenzen zieht“, betont Beisel. Die Neuregelung schafft aus Sicht der Flughäfen Rechtssicherheit und entfaltet eine notwendige abschreckende Wirkung gegenüber potenziellen Störern.
Klare staatliche Gesamtverantwortung
Die ADV unterstreicht, dass sowohl die Drohnenabwehr als auch die Gewährleistung der Luftsicherheit im Bereich der Luftseite staatliche Kernaufgaben sind. Die Flughäfen entwickeln ihre Schutzmaßnahmen kontinuierlich weiter und arbeiten eng mit Polizei und Sicherheitsbehörden zusammen. „Der Bundestag setzt heute ein wichtiges Signal für die Stärkung der Resilienz wichtiger Verkehrsinfrastrukturen. Jetzt kommt es auf eine konsequente Umsetzung an – mit klaren Zuständigkeiten, moderner Technik und einer eindeutigen staatlichen Gesamtverantwortung. Die Verantwortung für Detektion und Abwehr liegt beim Staat – einschließlich der Finanzierung“, so Beisel abschließend.
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