BDL | 29.04.2026
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) begrüßt den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur digitalen Fluggastabfertigung. Mit ihm wird ein längst überfälliger Schritt getan, um bürokratische Hürden abzubauen und die Digitalisierung zentraler Prozesse entlang der gesamten Reisekette rechtssicher zu ermöglichen. Künftig sollen sich Passagiere nur einmal zu Beginn der Reise ausweisen und digital registrieren können. An den weiteren Stationen werden sie – mit ihrer Zustimmung – anhand biometrischer Merkmale wiedererkannt, statt erneut Dokumente vorzeigen zu müssen.
Andere internationale und europäische Drehkreuze sind bereits weiter, während Deutschland sich mit analogen Prozessen und rechtlichen Unsicherheiten selbst ausbremst. Der Kabinettsbeschluss ist deshalb ein wichtiges Signal: „Wir brauchen jetzt schnell Rechtssicherheit für digitale und biometrische Verfahren, damit das Reisen einfacher, sicherer und effizienter wird und der Luftverkehrsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb nicht weiter zurückfällt. Wir hätten das Gesetz bereits haben können, wenn es nicht politisch unter der Ampel-Regierung ausgebremst worden wäre“, erklärt BDL-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Lang.
Der Entwurf schafft die Voraussetzung dafür, dass künftig digitale Identitätslösungen wie die EU-weit bereits geltenden Digital Travel Credentials oder die EU Digital Identity in Deutschland genutzt werden können. Die Digitalisierung der Abfertigungsprozesse bietet dabei erhebliche Vorteile: Der Passagier checkt bereits vor der Fahrt zum Flughafen online ein und hinterlegt seine Reisedaten sowie – freiwillig – biometrische Merkmale wie sein Passbild sicher im System. Am Flughafen muss er nicht wiederholt Ausweisdokumente, Reisepass und Bordkarte vorzeigen, sondern kann auch per Gesichtserkennung an der Gepäckabgabe, an der Sicherheitskontrolle und beim Boarding automatisch erkannt werden. Das System gleicht dabei ab, ob die eingecheckte und die reiseberechtigte Person identisch sind. Reisen wird damit schneller und bequemer, Warteschlangen werden kürzer und die Sicherheit wird gesteigert, weil Identitäten zuverlässiger geprüft und Manipulationen mit gefälschten Dokumenten erschwert werden.
Dr. Joachim Lang: „Wir werten es positiv, dass der Gesetzentwurf auf Freiwilligkeit bei biometrischen Verfahren setzt, hohe Datenschutzstandards definiert und technologieoffen ausgestaltet ist. Jetzt kommt es auf eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes an. Weitere Verzögerungen würden Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit schwächen, die Betriebskosten erhöhen und die Attraktivität der Standorte im internationalen Luftverkehr mindern.“
Die deutsche Luftverkehrswirtschaft steht bereit, die digitale Transformation gemeinsam mit Politik und Behörden aktiv umzusetzen. Jetzt muss aus dem politischen Signal schnell geltendes Recht werden.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr.
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