BDF | 22.05.2026
Der Deutsche Bundestag hat gestern eine Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes und damit die Rücknahme der Erhöhung der Luftverkehrsteuer vom 1. Mai 2024 beschlossen.
Der BDF begrüßt diese Rücknahme als wichtigen Schritt zur Entlastung des Luftverkehrsstandorts Deutschland. BDF-Geschäftsführer Dr. Michael Engel: „Die Absenkung der Luftverkehrsteuer ist richtig und überfällig. Sie ist ein wichtiges Signal für den Luftverkehrsstandort Deutschland und für eine Entlastung der Fluggesellschaften.“
Gleichzeitig kritisiert der BDF, dass die beschlossene Absenkung hinter dem zurückbleibt, was der Koalitionsausschuss am 13. November 2025 beschlossen hatte. Die Koalition hatte entschieden, die Luftverkehrsteuer auf das Niveau vor der Erhöhung zum 01.05.2024 zurückzuführen. Dieses Niveau wird mit der Fassung, die gestern dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, jedoch nicht erreicht. Die neuen Steuersätze erreichen nicht das vor dem 1. Mai 2024 tatsächlich gezahlte Niveau, welches die Einnahmen aus dem Emissionshandel auf die Steuersätze adäquat anrechnete. Auch wurde dieser Anpassungsmechanismus gestern nicht wieder ins Luftverkehrssteuergesetz zurückgeholt, nachdem er mit der Änderung zum 1. Mai 2024 gestrichen wurde.
Engel: „Wir hätten uns gewünscht, dass die Luftverkehrsteuer auf das tatsächliche Niveau vom April 2024 zurückgeführt und der mehr als gerechte Anpassungsmechanismus wieder eingeführt wird.“
Die staatlichen Standortkosten aus Luftsicherheitsgebühren, Luftverkehrsteuer und Flugsicherungsgebühren bleiben für den Luftverkehrsstandort Deutschland auch nach der Absenkung der Luftverkehrsteuer ein zentraler Wettbewerbsnachteil. Die Belastung hat sich seit der Corona-Pandemie an den meisten Flughäfen verdoppelt – nun werden aus der Verdoppelung lediglich 10 Prozentpunkte wieder herausgenommen.
Engel: „Damit wird der Luftverkehrsstandort Deutschland nicht wieder den Anschluss an Europa finden. Wer wieder mehr Verbindungen ab Deutschland und eine bessere Anbindung des Luftverkehrsstandorts haben will, muss die staatlichen Standortkosten weiter senken. Diese Absenkung der Luftverkehrsteuer darf deshalb nur ein erster Schritt sein, dem weitere folgen müssen.“
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Karen Bahmata-Kutz
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