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Pressemitteilung des BDLS 20 / 2024

Berlin – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen (Dritte Verkehrsflughäfen-Sicherheitskräftearbeitsbedingungenverordnung - 3. VFlughSiKArbbV) unterzeichnet. Aus dieser folgt zum 1.Oktober 2024 die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags zwischen BDLS und der Gewerkschaft ver.di

Die Tariflöhne, die mit den beiden Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion erarbeitet wurden, sind somit ab Oktober die Basis für die Löhne aller an den deutschen Verkehrsflughäfen in der Luftsicherheit tätigen Beschäftigten – egal, ob sie in einem  Mitgliedsunternehmen des BDLS angestellt sind oder nicht.

Die Veröffentlichung erfolgte am 26.09.2024 im Bundesgesetzblatt.

 

 

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