Pressemitteilung des BDLS 17 / 2019

Berlin – Die vorzeitige Vertragsbeendigung bei den Passagier- und Gepäckkontrollen am Flughäfen Düsseldorf durch KÖTTER Aviation Security hat erneut den Reformbedarf im derzeitigen System des Vollzuges der Luftsicherheitsaufgaben entfacht. „Der Vorgang zeigt einmal mehr, dass Anpassungen unerlässlich sind. Die Tatsache, dass sich ein markterfahrenes und langjährig bewährtes Mitgliedsunternehmen zu diesem Schritt gezwungen sah, macht auch die zeitliche Dringlichkeit deutlich“, so BDLS Präsident Udo Hansen.

Der laufende Vertrag für die Dienstleistungen am Flughafen Düsseldorf war vor dem Hintergrund sich stetig verschlechternder Rahmenbedingungen für das Mitgliedsunternehmen Kötter Aviation Security nicht mehr wirtschaftlich umzusetzen, so die Aussage des Unternehmens. In enger Absprache mit dem Beschaffungsamt werde möglicherweise daher der Vertrag vorzeitig und einvernehmlich aufgelöst. Diese Möglichkeit sehen die Verträge mit dem Bundesministerium des Innern ausdrücklich vor.

„Es ist aber an der Zeit, dass das Bundesministerium des Innern, das Beschaffungsamt und die Bundespolizei gemeinsam mit uns als Verband Änderungen an den Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sowie den Verträgen vornehmen“, so Hansen. Die wirtschaftlichen Risiken eines Auftrages müssten angemessenen berücksichtigt werden, dies gilt insbesondere für Veränderungen, die für keinen Dienstleister planbar, vorhersehbar und beeinflussbar sind. Sich so stark dynamisch verändernde Prozesse, wie an einem Flughafen, könnte selbst bei größter Sorgfalt nicht im Angebot einkalkuliert werden. Daher müsse es die Möglichkeit geben, Anpassungen vorzunehmen. Zukünftige Verträge müssten daher Öffnungsklauseln enthalten, um solche Veränderungen einzukalkulieren. Der Dialog dazu - zwischen Verband und den beteiligten Akteuren - sei bereits angelaufen und auf einem guten Weg. „Darüber hinaus sprechen wir natürlich auch mit unseren Sozialpartnern. Denn der Mitarbeiter muss ebenfalls in diesem Prozess Berücksichtigung finden“, so Hansen weiter.

Die bereits jetzt vorgesehenen Änderungen, wie etwa die Abrechnung nach Kontrollvorgängen, ein Bonussystem, das gute Leistungen des Dienstleister anerkennt und belohnt, sowie die Übertragung der Planungs- und Steuerungshoheit an den Dienstleister seien erste Schritte in die richtige Richtung. „Wir werden diesen Weg konsequent weiter verfolgen“, so Hansen abschließend.

 

Brancheninformationen (www.bdls.aero)
Die Luftsicherheitsunternehmen an den Verkehrsflughäfen in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 23.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2017 wurde ein Umsatz von ca. 840 Mio. Euro erzielt. Die im BDLS organisierten Unternehmen haben mit ca. 750 Mio. einen Anteil von 75 % am Markt. Sie beschäftigen rund 15.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Bereichen §§ 5, 8, 9 und 9a LuftSiG sowie Servicedienstleistungen. Darunter sind rund 8.700 als Luftsicherheitsassistentinnen und –assistenten, etwa 5.000 als Luftsicherheitskontrollkräfte und rund 1.300 mit Servicetätigkeiten beschäftigt.

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