CoESS | 06.12.2019

Hohe Qualität und Leistung sollten die Norm sein, wenn Explosive Detection Dog (EDD) -Teams eingesetzt werden, sei es von Polizeikräften oder von privaten Betreibern. EDDs in der Luftsicherheit fallen zwar unter das EU-Recht, dies gilt jedoch nicht für EDDs an anderen Standorten. Mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der CoESS beginnt die Europäische Kommission nun, diese Lücke zu schließen, indem sie Leitlinien zu Betriebsverfahren für explosionsgefährdete Hunde in öffentlichen Räumen veröffentlicht.

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