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BDL | 25.07.2024

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) verurteilt die Blockade auf dem Flughafen Frankfurt heute am frühen Morgen auf das Schärfste. Mindestens 140 Flüge mussten bisher schon annulliert werden. Bereits gestern hatten Mitglieder der sogenannten Letzten Generation auch den Flughafen Köln/Bonn blockiert.

Der Hauptgeschäftsführer des BDL, Dr. Joachim Lang, kritisiert: „Solche Blockaden sprengen die Grenzen des erlaubten Protests deutlich und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Sie hindern überdies mitten in der Ferienzeit Menschen daran, ihren wohlverdienten Jahresurlaub anzutreten. Es ist deshalb mehr als überfällig, dass der Staat jetzt ein deutliches Stopp-Schild aufstellt, um solche Aktionen künftig möglichst zu unterbinden und zumindest mit harten Strafen zu belegen. Die derzeit geplante Strafbewehrung, die in der neuen Fassung des Luftsicherheitsgesetzes vorgesehen ist, sendet ein wichtiges Signal. Wir erwarten jetzt, dass das Gesetz so schnell wie möglich im parlamentarischen Verfahren verabschiedet wird.“

Die „Letzte Generation“ hat bereits weitere Aktionen angekündigt. „Wir begrüßen deshalb die Ankündigung der Bundespolizei, ihre Sicherheitsmaßnahmen an den großen deutschen Flughäfen zu verstärken“, so Dr. Joachim Lang.

Der BDL fordert überdies, dass der Rechtsstaat gegenüber Klimaklebern schneller und entschiedener handelt. Denn nirgendwo sind die Auswirkungen der Aktionen der „Letzten Generation“ so gravierend wie in Deutschland.

Der BDL-Hauptgeschäftsführer: „Es ist ärgerlich, dass zivilrechtliche Verfahren zu Schadensersatz für die Flughäfen und Airlines keine abschreckende Wirkung erzielen können, nicht zuletzt, weil sie lange anhängig sind. Häufig sind Wiederholungstäter am Werk, die der Polizei bereits aus Hamburg, Berlin, Düsseldorf oder München bekannt sind. Hier stellt sich die Frage, ob die kleine Szene der ‚Letzten Generation‘ nicht im Vorfeld enger beobachtet werden kann.“

Es ist zu begrüßen, dass verstärkt überprüft wird, die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung einzustufen. In Bayern gibt es den Anfangsverdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Das Landgericht München hatte im November 2023 hervorgehoben, dass Straftaten kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion seien, sondern Ausdruck krimineller Energie. Auch das Instrument des präventiven Unterbindungsgewahrsams könnte zur Verhinderung solcher Blockadeaktionen stärker Anwendung finden.


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