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BDL Pressemitteilung | 15. Januar 2019

Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung erklärt Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des BDL: „Wir begrüßen die heutige Entscheidung des BGH, einen Systemausfall an sämtlichen Abfertigungsschaltern eines Terminals als außergewöhnlichen Umstand zu bewerten. Dass der BGH erneut zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung angerufen wird, zeigt jedoch, dass die EU diese Verordnung und damit den Begriff der außergewöhnlichen Umstände präzisieren und die Verordnung unmissverständlich neu formulieren muss. Wir brauchen schon lange eine Revision der Verordnung, die Airlines und den Passagieren umfassend Rechtssicherheit gibt.“

Pollert: „Der Bundesgesetzgeber muss durch Regelung des Arbeitskampfrechts die regelmäßige Geiselhaft von Passagieren an Flughäfen beenden.“

Pressemitteilung des BDLS 05 / 2019

Berlin – Ver.di hat für Dienstag an 8 Flughäfen ganztägige Streiks angekündigt. „Die Gewerkschaft scheint jedes Maß für den Arbeitskampf verloren zu haben“, stellt der BDLS Verhandlungsführer Rainer Friebertshäuser empört fest. Trotz der mehrfachen Information der Arbeitgeberseite, dass in der nächsten Verhandlungsrunde ein neues Angebot vorgelegt werde, fahre die Gewerkschaft mit den völlig ausufernden Streiks fort. „Bei 8 ganztägigen Streiks, kann man nicht mehr von Warnstreiks im Zuge von Verhandlungen reden, sondern schon von unverhältnismäßigen Aktionen, die viele tausend unschuldige Passagiere, die Flughäfen und die Fluggesellschaften massiv schädigen“, so Friebertshäuser. Das bisher keine weiteren Verhandlungen stattgefunden haben, liege an der Gewerkschaft, die zu keinem früheren Treffen bereit war.

Zu den für morgen von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di angekündigten Warnstreiks am Flughafen Frankfurt am Main sowie an sieben weiteren Flughäfen erklärt Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter:

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